Matterhorn Alpine Crossing 

Gepäckservice

Für mehr Komfort während der Erlebnisreise

Transportservice für Ihr ReiseGepäck 

Voller Vorfreude startet die Erlebnisreise Matterhorn Alpine Crossing in Kürze. Um alle Aktivitäten entlang der Reise ums Matterhorn geniessen zu können, transportieren wir Ihr Reisegepäck für Sie.

Wir bitten Sie, unsere Reisegepäckbestimmungen vor der Anmeldung sorgfältig durchzulesen, da sich im Gepäck - ähnlich einer Gepäckaufgabe bei Flugreisen - nur persönliche Gebrauchsgegenstände befinden dürfen.

Die wichtigsten Informationen in Kürze:

  • Persönliche Registrierung: Die Gepäckanmeldung erfolgt persönlich pro Gast, da pro Gepäckstück die Reisegepäck- und Zollbestimmungen beachtet und persönlich signiert werden müssen.

  • Transportzeiten: Es werden zwei Gepäcktransporte pro Tag ab Zermatt und Cervinia angeboten:

    • 1. Transport: Aufgabe bis 10:00 Uhr – Ankunft ab 12:00 Uhr
    • 2. Transport: Aufgabe bis 14:00 Uhr – Ankunft ab 16:00 Uhr
       
  • Check-in: Die Gepäckabgabe erfolgt an folgenden Orten:
    • Zermatt: Talstation Matterhorn-Express
    • Cervinia: Ticket-Office Cervino SpA Talstation
       
  • Abholung: Zwei Stunden nach Abgabe (ab 12:00 Uhr bei Aufgabe um 10:00 Uhr resp. ab  16:00 Uhr bei Aufgabe bis 14:00 Uhr) kann das Gepäck mit dem persönlichen Abholschein an der Talstation des Zielorts entgegengenommen werden. Die späteste Abholungszeit ist 17:00 Uhr. Gepäckstücke können nicht über Nacht am Zielort gelagert werden.
     
  • Kosten und Bezahlung:
    • Ab Zermatt: CHF 20.00 pro Gepäckstück (bis 23 kg)
    • Ab Cervinia: Euro 20.00 pro Gepäckstück (bis 23 kg)

      Die Bezahlung des Gepäckservices erfolgt beim Check-in an der jeweiligen Talstation.

  • Info-Service: Sie erhalten eine SMS-Bestätigung, sobald Ihr Gepäck am Zielort eintrifft.

  • Reisegepäck- und Datenschutzbestimmungen:  bitte beachten Sie, unsere Reisegepäck- und Datenschutzbestimmungen vorab sorgfältig durchzulesen: https://matterhornalpinecrossing.com/de#tab-3000273

  • Zollbestimmungen beachten: Gepäckstücke dürfen nur persönliche Gebrauchsgegenstände für die Reise enthalten, wie zum Beispiel Kleidung, Haushaltswäsche, Toilettengegenstände, Bücher etc (siehe Zollverordnung Artikel 63 und Anhang 1 Art. 63 Persönliche Gebrauchsgegenstände https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2007/250/de#annex_1) Andere Waren wie Reisepässe, Lebensmittel, Tabakwaren, alkoholische Getränke, Devisen, Schmuck oder Gegenstände, die ausserhalb des Landes des gewöhnlichen Wohnsitzes gekauft oder sonst wie erworben und bei der Zollverwaltung dieses Landes noch nicht angemeldet worden sind sowie Waren, die Beschränkungen und Verboten unterliegen, respektive zeugnis- oder bewilligungspflichtig sind, sind vom Gepäcktransport ausgeschlossen und zur Ein- und Ausfuhr verboten. Weitere Informationen sind in unseren Reisegepäckbestimmungen zu finden: https://matterhornalpinecrossing.com/de#tab-3000273

  • Kontrollen: es können jederzeit unabhängige Gepäckkontrollen durch Zollbehörden erfolgen.

  • Einschränkungen & Revisionszeiten: wir bieten den Reisegepäck-Service ab 1. November 2025 an.

Bitte beachten Sie, dass der Service während der nächsten Revisionszeit des Matterhorn Glacier Ride II vom 07.01.-27.02.2026 nicht angeboten werden kann.

Bei Fragen zum Gepäckservice gibt Ihnen unser Team gerne Auskunft: info@matterhornparadise.ch